UnfallregulierungNach einem Verkehrsunfall sollten Sie im eigenen Interesse nichts dem Zufall überlassen und die Unfallregulierung von Anfang an in die Hände eines versierten Verkehrsrechtsanwalts legen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven und in der Regel erhalten Sie eine höhere Entschädigung, da die Versicherung nicht von sich aus alle Ihnen zustehenden Ansprüche ausgleicht. Wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, muss dessen Versicherung auch die Kosten Ihres Anwalts übernehmen, so dass Ihnen durch meine Beauftragung keine Kosten entstehen.
Ich übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen, kläre schnell die Schuldfrage und beziffere die Ihnen zustehenden Ansprüche. Als Schadenposten kommen bei reinen Blechschäden insbesondere in Betracht:
– Reparaturkosten (fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder konkret nach der Reparaturkostenrechnung)
– Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund des Unfallschadens
– Wiederbeschaffungskosten eines vergleichbaren Fahrzeugs bei einem Totalschaden
– Gutachterkosten
– Mietwagenkosten
– Nutzungsausfallentschädigung
– Abschleppkosten
– An- und Abmeldekosten
Sollten Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden sein, kommen noch weitere Ansprüche in Betracht, insbesondere:
– Schmerzensgeld
– Haushaltsführungsschaden
– Verdienstausfall
– Behandlungskosten
– Krankenhausbesuchskosten
In einem solchen Fall bringt die Einschaltung eines Anwalts besondere Entlastung, da Sie sich darauf konzentrieren können, Ihre Verletzungen auszuheilen und sich nicht um den "Papierkrieg" mit den Versicherungen kümmern müssen.