Die Fachgebiete

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Unfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie im eigenen Interesse nichts dem Zufall überlassen und die Unfallregulierung von Anfang an in die Hände eines versierten Verkehrsrechtsanwalts legen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven und in der Regel erhalten Sie eine höhere Entschädigung, da die Versicherung nicht von sich aus alle Ihnen zustehenden Ansprüche ausgleicht. Wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, muss dessen Versicherung auch die Kosten Ihres Anwalts übernehmen, so dass Ihnen durch meine Beauftragung keine Kosten entstehen.

Ich übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen, kläre schnell die Schuldfrage und beziffere die Ihnen zustehenden Ansprüche. Als Schadenposten kommen bei reinen Blechschäden insbesondere in Betracht:
– Reparaturkosten (fiktiv auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder konkret nach der Reparaturkostenrechnung) 
– Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund des Unfallschadens
– Wiederbeschaffungskosten eines vergleichbaren Fahrzeugs bei einem Totalschaden
– Gutachterkosten
– Mietwagenkosten 
– Nutzungsausfallentschädigung 
– Abschleppkosten
– An- und Abmeldekosten 

Sollten Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden sein, kommen noch weitere Ansprüche in Betracht, insbesondere:
– Schmerzensgeld
– Haushaltsführungsschaden
– Verdienstausfall
– Behandlungskosten
– Krankenhausbesuchskosten     
In einem solchen Fall bringt die Einschaltung eines Anwalts besondere Entlastung, da Sie sich darauf konzentrieren können, Ihre Verletzungen auszuheilen und sich nicht um den "Papierkrieg" mit den Versicherungen kümmern müssen.
Bußgeldverfahren
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, da Mängel im Messverfahren, Verfahrensfehler oder Verjährung vorliegen. Eine Überprüfung ist daher sinnvoll, insbesondere wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, da diese die Anwaltskosten übernimmt. 
Ich nehme für Sie Einsicht in die Bußgeldakte und die darin enthaltenen Mess- und Polizeiprotokolle und spüre Fehler auf. So lassen sich Geldbußen, Punkte und der Verlust der Fahrerlaubnis verhindern.
Verkehrsstrafrecht
Unter das Verkehrsstrafrecht fallen insbesondere die Delikte des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (“Fahrerflucht”), der Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen), der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. 
Werden Ihnen Verkehrsstraftaten vorgeworfen, ist das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ihnen drohen empfindliche Strafen - Geldstrafe, Verlust der Fahrerlaubnis - und daneben Regressansprüche Ihrer eigenen Kfz-Versicherung. 
Wenn gegen Sie der Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Vergehens im Straßenverkehr erhoben wird, ist die schnelle Kontaktaufnahme mit einem Anwalt und das Vermeiden jeglicher Aussage ohne Ihren Anwalt dringend anzuraten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, eine Einstellung des Verfahrens oder eine möglichst geringe Strafe zu erwirken.
Kfz-Vertragsrecht
Ein Mangel bei einem neu erstandenen Fahrzeug ist ärgerlich, jedoch kommen zugunsten des Käufers verschiedene Ansprüche in Betracht:
– Nacherfüllung
– Minderung
– Rücktritt (früher "Wandlung" genannt)
– Schadensersatz

Bei einem Neuwagen stehen Ihnen diese Ansprüche unproblematisch zu, aber auch bei einem Gebrauchtwagenkauf kann das - auch bei einem Gewährleistungsausschluss - der Fall sein, nämlich dann, wenn der Verkäufer eine Garantie ausgesprochen oder bewusst falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen hat. Auch bei einer mangelhaft durchgeführten Autoreparatur stehen Ihnen die genannten Ansprüche zu.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welcher Anspruch Ihrem Interesse am meisten dient, und sich bei der Durchsetzung gegenüber den häufig unwilligen Autoverkäufern und Werkstätten helfen.
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